Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungs-
Bedingungen für die Lizenzierung der Standard- Software
der Gr. C. S. Software (Michael Grosdanoff)
Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote zur Lizenzierung von
Standard- Software erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts-
Bedingungen.Von den nachstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche
Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich geschlossen
wurden und ausdrücklich auf die abgeänderten Bedingungen Bezug nehmen.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware, gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen des Endbenutzers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkauf- Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Schutz- und Urheberrechte
Das Programm darf auf oder im Zusammenhang mit nur jeweils einer Maschine
benutzt werden. Verletzt der Endbenutzer Schutzrechte von Gr. C. S. Software,
haftet er gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Jede Software, die von unseren Webservern heruntergeladen werden
kann ("Software"), ist urheberrechtlich für die Gr. C. S. Software und/oder
deren Lieferanten geschützt. Die Verwendung der Software unterliegt den
Bestimmungen des jeweiligen Endbenutzer - Lizenzvertrages . Endbenutzer/innen
sind nur berechtigt, eine Software zu dem erworbenen Lizenzvertrag zu
installieren, durch die Installation stimmen Sie den Bedingungen des
Lizenzvertrages zu. Jegliche Zuwiderhandlung wird im größtmöglichen Umfang
verfolgt.
Haftung für Mängel
Beanstandungen wegen Sachmängeln und wegen
des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen
nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen.
Zur Mängelbeseitigung hat der Endbenutzer dem Lieferer die nach billigem
Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er
diese, so ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit. Wenn der
Lieferer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt,
ohne den Mangel zu beheben, oder wenn die Nachbesserung unmöglich ist
oder vom Lieferer verweigert wird, so kann der Endbenutzer das Recht
der Minderung geltend machen. Kommt zwischen Endbenutzer und Lieferer
eine Einigung über die Minderung nicht zustande, so kann der Endbenutzer
auch Wandlung verlangen. Soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich
etwas anderes bestimmt ist, sind Schadenersatzansprüche jeder Art,
insbesondere solche wegen
Mangelfolgeschäden, unerlaubter Handlung, entgangenem Gewinn oder Schäden
an aufgezeichneten Daten ausgeschlossen.
Die Haftung von Gr. C. S. Software ist unabhängig vom Rechtsgrund auf den
kleineren der folgenden Beträge begrenzt:
· - EUR 500,-
· - den Auftragswert derjenigen Leistung, die den Schaden
verursacht hat oder Gegenstand des Anspruchs ist oder
in direkter Beziehung dazu steht.
In jedem Fall ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die durch
Gr. C. S. Software oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht worden.
Hinweise zur Testversion
Der Endbenutzer einer Testversion hat die Möglichkeit die Software vor Kauf 10 Tage
lang unverbindlich und kostenlos
zu testen. Durch die dem potentiellen Endbenutzer eingeräumte kostenlose
Testmöglichkeit für ein Programm
ist jede sonstige Rückgabe, z.B. aufgrund von ´Nichtgefallen´ o.ä.
unbeschadet des FernAbsG und sonstiger
Bestimmungen ausgeschlossen (siehe "Rückgabe von Software und Lizenzen).
Rückgabe von Software und Lizenzen
Gemäß Fernabsatzgesetz (FernAbsG) haben Endbenutzer bei Online-
Bestellungen, grundsätzlich das Recht, eine Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung
zu widerrufen bzw. die Ware zurückzugeben. Diese Frist beginnt mit dem Empfang
der Lieferung. Hierbei wird im FernAbsG jedoch davon ausgegangen, dass auch
Online zur Verfügung gestellte Software der Beschaffenheit nach nicht für eine
Rücksendung geeignet ist.Über unser Online - Bestellformular gilt deshalb
zusätzlich als vereinbart: Sofern die dem Endbenutzer von uns aufgrund seiner
Bestellung übersandte Lieferung geöffnet wurde und dem
Endbenutzer somit seine persönliche(n) Registriernummer(n) bekannt geworden
ist (sind) (´Entsiegelung´), ist eine Rückgabe gemäß FernAbsG grundsätzlich
ausgeschlossen.Mit einer Freischaltung erwirbt der Endbenutzer nicht das
Softwareprodukt, sondern erhält eine persönliche Lizenz, die laut Fernabsatzgesetz "nach
Kunden - Spezifikationen angefertigt" worden ist und somit von der Rückgabe
ausgeschlossen ist. Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht bzgl. unserer Programme
besteht in diesen Fällen nur dann, wenn abweichend zur Testversion zugesicherte
Eigenschaften nachweisbar in der Vollversion bzw. nach der Registrierung der
Testversion in dieser fehlen, insofern also ein erheblicher Mangel vorhanden
wäre, der für den Endbenutzer als Tester der Testversion infolge der dort
vorhandenen Einschränkungen zuvor definitiv nicht erkennbar war. Auch in
diesem Fall ist der Zeitraum für eine Rückgabe, beginnend mit dem Tage des
Erhalts der Lieferung, auf 14 Tage begrenzt.
Durch die dem potentiellen Endbenutzer eingeräumte kostenlose Testmöglichkeit
für ein Programm ist jede sonstige Rückgabe, z.B. aufgrund von ´Nichtgefallen´
o.ä. unbeschadet des FernAbsG und sonstiger Bestimmungen ausgeschlossen.
Zahlung
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart
ist. Bei Überschreitung einer eventuell vereinbarten Zahlungs - Frist sind
Verbindlichkeiten mit 14% p.a. zu verzinsen. Gegen Forderungen der
Gr. C. S.Software kann nur mit solchen Forderungen aufgerechnet werden,
die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Zurück- behaltungs- Rechte
des Endbenutzers sind ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungs - Ansprüche von
Gr. C. S. Software aus diesem Vertragsverhältnis, sowie sonstiger
bestehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem
Kunden, behält sich Gr. C. S. Software das Eigentum an
gelieferten Produkten (nachfolgend "Vorbehaltsware") vor.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das
Eigentum von Gr. C. S. Software hinweisen und Gr. C. S. Software
unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten eines Interventions - Verfahrens
und anderer Abwehrmaßnahmen in Zusammenhang mit einem solchen Zugriff Dritter.
Bei Nichterfüllung oder nicht vertragsgemäßer Leistung des Kunden,
kann Gr. C. S. Software nach den gesetzlichen Vorschriften vom
jeweiligen Einzelvertrag zurücktreten. Dieses Recht von Gr. C. S. Software
besteht auch dann, wenn die gesicherten Forderungen bereits
verjährt sind. Gr. C. S. Software ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu
verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Forderungen
gegen den Kunden aus deren Erlös zu befriedigen.
Der Endbenutzer erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.