Demo Bereich


Die Demo Programme können Sie zur Probe downloaden. Sie dürfen frei weiter gegeben werden. Die Gr.C.S. Demos sind gegenüber den Vollversionen stark eingeschränkt. Die vollen Versionen erhalten Sie in dem Gr.C.S. Shop. Informationen zu Gr.C.S. Produkten finden Sie auf unserer Hauptseite. Die Lizenz - Bedingungen für Demo - Produkte finden Sie weiter unten. Das Impressum und unsere AGB finden Sie unter Info.Zum Demo Download




Lizenzvertrag der Gr.C.S. Demo - Produkte

Die Gr.C.S. Software ( Michael Grosdanoff ) gewährt dem Lizenznehmer für Gr.C.S. Software Demo - Produkte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Gr.C.S. Software Demo - Produkten (Computersoftware). Diesem Lizenzvertrag stimmen Sie, unter anderem durch das Ausführen des Setups zu.

Dieser Lizenzvertrag umfasst die Gr.C.S. Demo - Produkte sowie die für die Benutzung der Programme erforderlichen Dateien ("Software") und die dazugehörige Benutzer - Dokumentation ("Dokumentation"):

1. Nutzungsberechtigung

Gr.C.S. Software gewährt dem Lizenznehmer hiermit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software für seine eigenen Zwecke intern zu nutzen. Das Recht zur Unterlizenzierung bleibt ausgeschlossen. Gr.C.S. Software erlaubt dem Lizenznehmer, die Software auf seinem Computer zu benutzen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software auf eine andere Computerfestplatte oder ein anderes permanentes elektronisches Speichermedium zu kopieren (ausgenommen hiervon sind die bei der Ausführung des Setup- / Installationsprogramms auftretenden Kopiervorgänge oder die Kopiervorgänge, die bei der Benutzung weiterer Funktionen der Gr.C.S. Demo - Produkte auf dem einzelnen Computer durchgeführt werden).

(b) Der Lizenznehmer ist berechtigt die Demo - Produkte ohne Veränderungen weiter zugeben. Hierbei sind die Installationsdateien gemeint.

(c) Der Lizenznehmer ist außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts nicht zum Reverse Assembling, Reverse Compiling, Ändern oder Erweitern der Software berechtigt.


2. Rechte an der Software und der Dokumentation

(a) Gr.C.S. Software behält sich die Rechte an der Software und der Dokumentation einschließlich aller Änderungen und Verbesserungen vor.

(b) Der Lizenznehmer darf auf den Datenträgern, an der Software oder auf der Dokumentation angebrachte Copyright-, Warenzeichen-, Eigentums- oder sonstige Hinweise nicht verändern oder entfernen.

(c) Die Software ist urheberrechtlich geschützt.


3. Gewährleistungen und Zusicherungen

(a) Gr.C.S. Software weist darauf hin, dass Software nie völlig fehlerfrei sein kann.

(b) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate vom Zeitpunkt des Erwerbs der Software an. Gr.C.S. Software kann im Gewährleistungsfall fehlerhafte Software ersetzen oder reparieren, sofern der Lizenznehmer den beschädigten Datenträger auf eigene Kosten an Gr.C.S. Software zurückgesandt hat. Der Lizenznehmer ist zum Rücktritt vom Lizenzvertrag ("Wandelung") oder zur Herabsetzung der Lizenzgebühren ("Minderung") nur berechtigt, wenn eine Ersatzlieferung nicht möglich ist oder nicht zur Behebung des Fehlers führt, der zweifelsfrei auf die Gr.C.S. Software zurück zuführen ist. Zur Fehlerbehebung erbitten wir uns je nach Fehler Zeit.

(c) Über den in dieser Ziff.3 festgelegten Umfang hinaus übernimmt Gr.C.S. Software keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen in Bezug auf die Software und die Dokumentation einschließlich irgendeiner Gewähr der Wiederverkäuflichkeit oder Eignung zu einem bestimmten Zweck.

(d) Angaben auf Verpackungen, Broschüren, Prospekten und ähnlichen Anzeigen sind keine Zusicherungen.


4. Haftungsbegrenzung

(a) Gr.C.S. Software haftet nicht für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, es sei denn, diese
(I) werden durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft verursacht,
(II) sind nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen,
(III) werden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch Gr.C.S. Software in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht,
(IV) sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.
(V) Die maximale Haftungshöhe entspricht maximal 90 Euro

(b) Jede Haftung von Gr.C.S. Software ist auf solche typischen Schäden beschränkt, mit deren Eintritt Gr.C.S. Software nach den ihr bei Vertragsschluss bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen konnte.

(c) Soweit der Lizenznehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, oder soweit der Lizenznehmer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung von Gr.C.S. Software weiter wie folgt eingeschränkt:
(I) Gr.C.S. Software haftet insoweit nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten von Gr.C.S. Software oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen oder nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind.
(II) Die Haftung ist ferner der Höhe nach auf die an Gr.C.S. Software vom Lizenznehmer gezahlten Lizenzgebühren beschränkt.


5. Allgemeines

(a) Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche UN- Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) wird ausgeschlossen.

(b) Sollte eine der Bestimmungen dieses Lizenzvertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(c) Jede Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag durch den Lizenznehmer ist ausgeschlossen.