Willkommen im Bereich Shop


Hier finden Sie unter der Rubrik Download den Downloadmanager, der Ihnen die Möglichkeit gibt unsere Software käuflich zu erwerben. Die Bezahlung geschieht per Bank - Überweisung. Unsere Produkt - Übersicht finden sie auf der Hauptseite. Haben Sie Interesse an einem Gr.C.S. Software Produkt, dann laden Sie sich bitte den Downloadmanager herunter. Starten Sie bitte nach dem Download das Programm und folgen Sie seinen Anweisungen. Achten Sie bitte darauf, dass eine Verbindung mit dem Internet besteht, wenn Sie das Programm ausführen. Der Download - Manager übermittelt uns Ihre Kaufanmeldung, damit wir Sie nach Eingang Ihrer Überweisung freischalten können.

Den Lizenzvertrag für den Downloadmanager finden Sie weiter unten.
Zum Download - Manager.
Zum Hardware Shop der GrCS

mit freundlichen Grüßen

Ihre Gr. C. S. Software

 


Produkte und Lizenz Preise

Gr.C.S. Rechner MG
Gr.C.S. I Time

1 Lizenz pro Computer 12,99 €

1 Lizenz pro Computer 15,99 €
Gr.C.S. File Updater
Gr.C.S. Auktions Wächter 2.1

1 Lizenz pro Computer 19,99 €

1 Lizenz pro Computer 32,99 €




Lizenzvertrag für den Gr.C.S. Downloadmanager

Die Gr.C.S. Software ( Michael Grosdanoff ) gewährt dem Lizenznehmer für den Gr.C.S. Downloadmanager nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, ein nicht ausschließliches kostenloses Nutzungsrecht an dem Gr.C.S. Downloadmanager (Computersoftware). Diesem Lizenzvertrag stimmen Sie, unter anderem durch das Ausführen des Setups zu oder durch klicken auf die Schaltfläche "Setup".

Dieser Lizenzvertrag umfasst den Gr.C.S. Downloadmanager sowie die für die Benutzung der Programme erforderlichen Dateien ("Software") und die dazugehörige Benutzerdokumentation ("Dokumentation"):

1. Nutzungsberechtigung

Gr.C.S. Software gewährt dem Lizenznehmer hiermit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software für seine eigenen Zwecke intern zu nutzen. Das Recht zur Unterlizenzierung bleibt ausgeschlossen. Gr.C.S. Software erlaubt dem Lizenznehmer, die Software auf einem Computer zu benutzen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software auf eine andere Computerfestplatte oder ein anderes permanentes elektronisches Speichermedium zu kopieren (ausgenommen hiervon sind die bei der Ausführung des Setup- / Installationsprogramms auftretenden Kopiervorgänge oder die Kopiervorgänge, die bei der Benutzung weiterer Funktionen durch den Gr.C.S. Downloadmanager auf dem einzelnen Computer durchgeführt werden).

(b) Der Lizenznehmer ist berechtigt den Downloadmanager ohne Veränderungen weiter zugeben. Hierbei sind die Installationsdateien gemeint.

(c) Der Lizenznehmer ist außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts nicht zum Reverse Assembling, Reverse Compiling, Ändern oder Erweitern der Software berechtigt.


2. Rechte an der Software und der Dokumentation

(a) Gr.C.S. Software behält sich die Rechte an der Software und der Dokumentation einschließlich aller Änderungen und Verbesserungen vor.

(b) Der Lizenznehmer darf auf den Datenträgern, an der Software oder auf der Dokumentation angebrachte Copyright-, Warenzeichen-, Eigentums- oder sonstige Hinweise nicht verändern oder entfernen.

(c) Die Software ist urheberrechtlich geschützt.


3. Gewährleistungen und Zusicherungen

(a) Gr.C.S. Software weist darauf hin, dass Software nie völlig fehlerfrei sein kann.

(b) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate vom Zeitpunkt des Erwerbs der Software an. Gr.C.S. Software kann im Gewährleistungsfall fehlerhafte Software ersetzen oder reparieren, sofern der Lizenznehmer den beschädigten Datenträger auf eigene Kosten an Gr.C.S. Software zurückgesandt hat. Der Lizenznehmer ist zum Rücktritt vom Lizenzvertrag ("Wandelung") oder zur Herabsetzung der Lizenzgebühren ("Minderung") nur berechtigt, wenn eine Ersatzlieferung nicht möglich ist oder nicht zur Behebung des Fehlers führt, der zweifelsfrei auf die Gr.C.S. Software zurück zuführen ist. Zur Fehlerbehebung erbitten wir uns je nach Fehler Zeit.

(c) Über den in dieser Ziff.3 festgelegten Umfang hinaus übernimmt Gr.C.S. Software keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen in Bezug auf die Software und die Dokumentation einschließlich irgendeiner Gewähr der Wiederverkäuflichkeit oder Eignung zu einem bestimmten Zweck.

(d) Angaben auf Verpackungen, Broschüren, Prospekten und ähnlichen Anzeigen sind keine Zusicherungen.


4. Haftungsbegrenzung

(a) Gr.C.S. Software haftet nicht für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, es sei denn, diese
(I) werden durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft verursacht,
(II) sind nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen,
(III) werden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch Gr.C.S. Software in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht,
(IV) sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.
(V) Die maximale Haftungshöhe entspricht maximal 90 Euro

(b) Jede Haftung von Gr.C.S. Software ist auf solche typischen Schäden beschränkt, mit deren Eintritt Gr.C.S. Software nach den ihr bei Vertragsschluss bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen konnte.

(c) Soweit der Lizenznehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, oder soweit der Lizenznehmer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung von Gr.C.S. Software weiter wie folgt eingeschränkt:
(I) Gr.C.S. Software haftet insoweit nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten von Gr.C.S. Software oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen oder nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind.
(II) Die Haftung ist ferner der Höhe nach auf die an Gr.C.S. Software vom Lizenznehmer gezahlten Lizenzgebühren beschränkt.


5. Allgemeines

(a) Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche UN- Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) wird ausgeschlossen.

(b) Sollte eine der Bestimmungen dieses Lizenzvertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(c) Jede Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag durch den Lizenznehmer ist ausgeschlossen.